Hintergrundverlauf-1 PFD Zittau

Projekte für 2022 gesucht!

Ausschreibung des Aktionsfonds der Partnerschaft für Demokratie Zittau

Aktuelle Nachrichten der Partnerschaft für Demokratie Zittau

Sie haben eine Idee für ein Projekt, mit dem Sie einen Beitrag für ein (welt-)offenes, demokratisches und respektvolles Miteinander in unserer Stadt leisten wollen? Dann können Sie sich bei uns um eine Förderung bewerben.

Die Ziele für die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Um eine Förderung bewerben können sich nichtstaatliche Organisationen, d.h. Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die Projekte in der Stadt Zittau durchführen.

Gefördert werden Projekte, ab dem 01.02.2022 bis 31.12.2022. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sind.

Die maximale Fördersumme pro Projekt ist in der Regel auf 5.000 € beschränkt. Die Beantragung höherer Fördersummen bis zu 10.000 € ist in Ausnahmefällen für Projekte mit besonderer Relevanz in Absprache mit der externen Koordinierungsstelle möglich.

Beantragt werden können Sach- und Personalausgaben. Nähere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie im Merkblatt „Orientierungshilfe zum Kostenplan“.

Die komplette Ausschreibung und die Antragsunterlagen finden Sie unten stehend. Die externe Koordinierungsstelle bietet eine Antragsberatung an. Für erstmalige Antragstellende ist eine Antragsberatung obligatorisch. Bitte wenden Sie sich an Anne Knüvener (a.knuevener@hillerschevilla.de, 03583/7796-24).

Einsendeschluss ist der 31.01.2022.

Weitere Termine zum Einreichen von Anträgen sind: 30.04.2022, 30.06.2022 und 30.09.2022.

Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und vom Landespräventionsrat Sachsen zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

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Wer mehr erfahren oder sich beteiligen möchte, ist herzlich willkommen!


Wer fördert die PFD Stadt Zittau?


Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.