Fördermöglichkeiten
der Partnerschaft
für Demokratie Zittau
Projektförderung
Die Stadt Zittau möchte ein (welt-)offenes, demokratisches und respektvolles Miteinander fördern und beteiligt sich deshalb als „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD) am Programm „Demokratie leben!“. In diesem Rahmen stellen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Landespräventionsrat Sachsen der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Zittau Fördermittel zur Unterstützung von Einzelprojekten im Stadtgebiet zur Verfügung.
Gefördert werden Projekte, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Die konkreten Ziele für die aktuelle Ausschreibung finden Sie im Antragsformular auf S.2.
Mit dem Jahr 2025 startet das Bundesprogramm und damit die PfD Stadt Zittau in eine neue Förderperiode. Mit diesem Neustart sind strukturelle Veränderungen verbunden, die auch die Antragstellung und die Abrechnung der Projektgelder betreffen. Eine Antragsberatung bei der Koordinierungs- und Fachstelle ist deshalb für das Jahr 2025 verpflichtend.
Es können ab sofort Beratungstermine vereinbart und Projektanträge bis zum 27.04.2025 gestellt werden. Die Beratungen finden in den Wochen vom 28.03. bis 16.04.2025 statt.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
- Antragsfrist: Ab sofort können Projektanträge bis zum 27.04.2025 gestellt werden.
- Fördersumme: Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 €. Projekte mit hoher Relevanz für die Stadt können mit bis zu 10.000 € gefördert werden.
- Förderzeitraum: Gefördert werden Projekte, ab dem 15.05.2025 bis 31.12.2025. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sind. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich.
- Projektträger: Das Förderprogramm wendet sich an nichtstaatliche Organisationen, d.h. Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die Projekte in der Stadt Zittau durchführen. Initiativen ohne juristische Verfasstheit wenden sich bitte im Vorfeld an die externe Koordinierungsstelle.
- Verpflichtende Antragsberatung: Eine Antragsberatung ist verpflichtend. Termine werden für den Zeitraum vom 28.03. bis 16.04.2025 vergeben (Kontakt: a.knuevener@hillerschevilla.de, Tel.: 015203 / 786755). Eine Beratung nach dem 16.04.2025 ist nicht möglich!
- Es gibt keinen Anspruch auf Erhalt der Fördermittel aus dem Bundesprogramm.
Fördergrundsätze
- Das Projekt richtet sich nach den Zielen und Bestimmungen der Förderrichtlinie "Demokratie leben!" (siehe Downloadbereich).
- Das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich.
- Beantragt werden können Teilnehmenden- und Honorarkostenpauschalen. Sollten damit anfallende Reisekosten nicht mit abgedeckt werden können, ist auch eine Förderung der Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz möglich. Des Weiteren können Projekte, welche die Konzipierung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Medien und Öffentlichkeitsarbeit für die Themen der Partnerschaft für Demokratie beinhalten, auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans gefördert werden.
- Eigen- oder Drittmittel sind nicht zwingend erforderlich. Wenn Eigen- und/oder Drittmittel in das Projekt einfließen, sind diese im Antragsformular zwingend anzugeben!
Antragstellung und verpflichtende Antragsberatung:
- Alle notwendigen Antragsunterlagen finden Sie hier im Downloadbereich
- Bitte beachten Sie, dass nur über Ihren Antrag abgestimmt werden kann, wenn Sie vorab eine Antragsberatung wahrgenommen haben. Termine werden für den Zeitraum vom 28.03. bis 16.04.2025 vergeben. Eine Beratung nach dem 16.04.2025 ist nicht möglich!
Schicken Sie zunächst das ausgefüllte Antragsformular und einen Kosten- und Finanzierungsplan (als Planungshilfe und Berechnungsgrundlage für die Antragsberatung) an a.knuevener[at]hillerschevilla.de und vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin mit der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF). - Kontakt Antragsberatung: Externe Koordinierungsstelle der PfD der Stadt Zittau | c/o Hillersche Villa gGmbH | Anne Knüvener: Email: a.knuevener[at]hillerschevilla.de, Tel.: 015203 / 786755
- Nach dem Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen fristgerecht bis zum 27.04.2025 in digitaler Form an demokratie.leben[at]zittau.de einzureichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:
Mit Abgabe des Förderantrages hat der*die Zuwendungsempfänger*in die Möglichkeit, sofort (förderunschädlich) mit der Maßnahme zu beginnen. Es muss keine gesonderte Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn getroffen werden. Das Risiko der Förderentscheidung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bleibt davon unberührt.
Auswahl der Projekte und weitere Antragstermine:
Über die Förderung entscheidet das Bündnis, das Beratungsgremium der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Zittau.
Weitere Antragstermine geben wir im Jahreslauf bekannt, wenn Mittel dafür vorhanden sind.
Antrag einreichen:
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag unser Formular, das in Kürze hier zur Verfügung steht.
Senden Sie Ihren Antrag bitte nur elektronisch - unterschrieben und eingescannt - an demokratie.leben@zittau.de.
Eine Antragsberatung durch die Koordinierungs- und Fachstelle ist verpflichtend.
Kontakt: a.knuevener@hillerschevilla.de, Tel.: +49 (0)1520 / 3786755