Fördermöglichkeiten
der Partnerschaft
für Demokratie Zittau
Projektförderung
Die Stadt Zittau möchte ein (welt-)offenes, demokratisches und respektvolles Miteinander fördern und beteiligt sich deshalb als „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD) am Programm „Demokratie leben!“. In diesem Rahmen stellen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Landespräventionsrat Sachsen der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Zittau Fördermittel zur Unterstützung von Einzelprojekten im Stadtgebiet zur Verfügung.
Die Ausschreibung für das Förderjahr 2025 ist beendet. Die geförderten Projekte finden Sie hier. Es stehen nur noch Fördermittel im Rahmen des Jugendfonds für Projekte von und mit Jugendlichen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.
Jugendfonds
Wofür gibt es Geld? Wir fördern Projekte von und mit Kindern und Jugendlichen bis max. 27 Jahre, die 2025 stattfinden.
Die Projekte sollen sich einem der folgenden Themenkomplexe zuordnen:
- Demokratie und Streitkultur
- Beteiligung und freiwilliges Engagement
- Engagement für Vielfalt und gegen Diskriminierung
Zusätzlich sollten sie einen Beitrag zu mind. einem der folgenden Ziele leisten:
- Einwohnerinnen und Einwohner sind informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung
- Einwohnerinnen und Einwohner bringen sich aktiv in Formaten der demokratischen Dialogkultur im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie ein
- Einwohnerinnen und Einwohner machen positive Erfahrungen in partizipativen Prozessen
- Einwohnerinnen und Einwohner mit demokratieskeptischen Einstellungen finden zielgruppengerechte Formate
Eine detaillierte Darstellung der Förderschwerpunkte findet ihr im Antragsformular.
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
Wer kann beantragen? Nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen: Vereine, Verbände, Kirchgemeinden, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger: Jugendliche und Jugendinitiativen, die keinem Verein oder Verband angehören, unterstützen wir bei der Suche nach einem Träger.
Wie hoch ist die Förderung? max. 1.000 € pro Projekt
Wie beantrage ich? Nebenstehend findet ihr das Antragsformular. Füllt es aus, soweit ihr könnt und bringt es zur Antragsberatung mit.
Antragstellung: Fortlaufende Antragsmöglichkeit ab sofort bis Ende September 2025! Vor dem Einreichen des Antrags ist eine Antragsberatung verpflichtend.
Antragsberatung:
Die Antragsberatung ist verpflichtend. Hier findet ihr eure Ansprechperson dafür:
Ihr habt eine gemeinnützige Organisation (z.B. einen Verein), die den Antrag stellen kann und dort Hilfe bei der Konzeption eures Projekts, der Ausformulierung eurer Projektidee, der Berechnung der Kosten und der Suche nach Mitstreiter*innen.
Dann meldet euch gemeinsam mit einer verantwortlichen Person aus der Organisation zu einer Antragsberatung bei der Koordinierungsstelle der PfD Zittau.
Kontakt:
Externe Koordinierungs- und Fachstelle der PfD Zittau, c/o Hillersche Villa gGmbH
Anne Knüvener:
Tel.: 01520 / 3786755
a.knuevener[at]hillerschevilla.de
Ihr habt eine Idee, aber traut euch nicht allein ran? Euch fehlt ein Verein für die Antragstellung? Ihr habt keine Ahnung, wie man einen Finanzplan schreibt oder ein Projektkonzept erstellt? Ihr braucht Leute, die bei eurem Projekt mitmachen?
Dann meldet euch im Jugendbüro. Gemeinsam könnt ihr eure Idee weiterentwickeln und ausformulieren, die Kosten berechnen, den Antrag stellen und andere Jugendliche zum Mitmachen ansprechen.
Kontakt:
Jugendbüro DKSB OV Zittau
Diana Bischof:
Mobil/WhatsApp: 0163 5194938,
jugendbuero[at]dksb-zittau.de
Antrag einreichen:
Im Jahr 2025 gibt es ein Antragsformular, das auch für die Antragstellung im Jugendfonds zu verwenden ist.
Eine Antragsberatung ist 2025 verpflichtend.